Persönliche Voraussetzungen

  • Mindestalter beim Beginn der Ausbildung 16 Jahre (Ausstellung der Lizenz ab dem 17. Lebensjahr)
  • Körperliche Tauglichkeit (festgestellt durch den Fliegerarzt, verlangt wird durchschnittlicher Gesundheitszustand, Sehhilfen kein Hindernis)

Theoretische Ausbildung

Die theoretischen Kenntnisse werden durch unsere Fluglehrer vermittelt. (Navigation, Meteorologie, Luftfahrtrecht, Menschliches Leistungsvermögen, Aerodynamik, Flugzeugkunde). Wir arbeiten auch mit www.flugschueler.com zusammen.

Praktischer Unterricht

Der praktische Unterricht erfolgt auf unseren bewährten Schulflugzeugen Katana DV 20 und Cessna C150. Zum Teil kommt auch unsere Cessna C172 zum Einsatz. Die Flugstunden können nach individuellen Zeitmöglichkeiten mit den Fluglehrern vereinbart werden. Im Unterricht werden auch eine Alpeneinweisung und ein Höhenflug absolviert. Verzahnung von Theorie (Wissen) und Praxis (Können) sind Voraussetzung für eine solide Ausbildung. Das ist der Grund weshalb jede Schulungsstunde am Flugplatz mit einer Vorbesprechung, dem "Briefing", beginnt.

Prüfung

Die Prüfung erfolgt vor einer Prüfungskommission. Danach ist noch vor der Lizenzerteilung ein Navigationsflug alleine an Bord über 300 km zu fliegen.

Unterlagen

  • Fliegerärztliches Gutachten
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Auszug aus dem Strafregister
  • 2 Lichtbilder für den Flugschülerausweis.
  • Lichbildausweis

Gültigkeit/Verlängerung

Die PPL-A Lizenz hat eine Gültigkeitsdauer von 60 Monaten. Sie wird zeitlich eingegrenzt durch die Laufzeit des medizinischen Gutachtens (Medical). Alle zwei Jahre muss der Pilot Flugerfahrung von 12 Stunden in den letzten 12 Monaten und einen Übungsflug mit einem Fluglehrer (FI) nachweisen.

Schnupperflug

Ob das Fliegen Ihre Sache ist, testen Sie am besten durch einen Schnupperflug. Mehr als tausend Worte sagt Ihnen ein Probeflug. Nach einer kurzen theoretischen Einweisung fliegen Sie mit einem erfahrenen Fluglehrer. Vereinbaren Sie jederzeit einen Schnupperflug - es sind keine besonderen Voraussetzungen nötig.

Dauer der Ausbildung für Privatpiloten

Der Ausbildungszeitraum kann von Ihnen frei bestimmt werden. Sie dauert (Theorie und Praxis) zwischen 5-6 und längstens 18 Monaten. Beginn der Ausbildung: JEDERZEIT!

Berechtigungen

Der Privatpilotenschein ist eine Grundberechtigung. Er berechtigt zum Fliegen bei Tageslicht mit einmotorigen Motorflugzeugen bis 2000 kg Abflugmasse unter Sichtflugbedingungen. Die PPL ist die Grundlage für alle weiteren Berechtigungen bis hin zum Linienpiloten.

Wir bieten folgende Ausbildungen an:
  • Privatpilotenschein (PPL)
  • Berufspilotenschein (CPL)
  • Ultraleicht-Lizenz
  • Nachtsichtflugberechtigung NR(A)
  • Flugfunkzeugnisse (EFZ/AFZ/BFZ)
  • Kunstflug (KF)
  • Instrumentenflug (IR)
  • 2-Mot-Berechtigung (MEP Land)
  • Fluglehrer (FI)
  • Refresher
  • Schleppflug
  • Type-Ratings
  • Alpeneinweisungen
  • Scheinverlängerungen
  • VFR / IFR Jahreschecks

Die Ausbildung erfolgt nach JAR-FCL

Kosten

Kostenvergleiche im Internet sind für einen Laien, der verschiedenen Leistungsbeschreibungen wegen, schwierig. Sie führen leider oft zu falschen Annahmen und Entscheidungen. Wir beraten Sie daher gerne jederzeit persönlich und objektiv, selbstverständlich kostenlos und ohne jede Verpflichtung!

Wir haben daher alle Einzelposten für Sie zusammengestellt. Der wesentlichste Kostenfaktor ist der Preis der Flugstunde. Aber Achtung: mancher Anbieter verrechnet die volle Blockzeit (vom Anlassen des Motors bis zum Abstellen des Motors). Bei uns wird nur die airtime (also die Zeit, die das Flugzeug in der Luft ist) verrechnet.

 
Informationsabend:

Jeweils am ersten Mittwoch jeden Monats um 19.00 Uhr im Flugplatzrestaurant in Hohenems.

Bitte verständigen sie uns über ihr Kommen.

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